Sichern Sie sich den Gründungs-BONUS Berlin – bis zu 50.000 €

Mit dem GründungsBONUS Berlin können Sie in den ersten 12 Monaten Ihres Unternehmens einen Zuschuss von bis zu 50%, – bis zu 50.000 Euro erhalten. Wir können Sie dabei z.B. mit einer Webseite, einem Shopsystem, Apps oder online Marketing, wie z.B. Suchmaschinenoptmierung unterstützen.

bdf b
pb logo
shop WowGallery LogoBW weiss LogoBW 200108
cq 2
logo ihde

+



Ein anspruchsvoller technologischer Innovationsgrad ist ausdrücklich keine Bedingung der initialen Finanzierungsförderung durch GründungsBONUS Berlin. 

Quelle: IBB
Gründungsbonus Berlin
side image2 button 1

100+ Kunden

Bundesweit

loehn.digital GmbH

Gründungs-

BONUS Berlin

Um junge Unternehmen und damit die Wirtschaft zu fördern, bietet die Investitionsbank Berlin den GründungsBONUS Berlin. Diese Fördergelder gelten nur für selbstständige Kleinstunternehmen, Start-ups und Freiberufler mit Sitz in Berlin. Sollten Sie Fragen haben, wie dieses Programm aussieht, nehmen Sie mit uns Kontakt auf oder schauen Sie auf der Seite der IBB wegen der Förderbedingungen vorbei. Quelle: IBB

Zu den förderfähigen Ausgaben beim GründungsBONUS Berlin gehören u.a.: 
Kosten für IT-Entwicklung

https://www.ibb-business-team.de/gruendungsbonus/antragstellung-rechtliches/
loehn.digital GmbH

GründungsBONUS Berlin mit Loehn Digital

Digitale Anwendungen, innovative Geschäftsmodelle und zielgruppenspezifischer Content versichern Unternehmen ein besseres Ranking und mehr Kundenkontakt. Der GründungsBONUS Berlin hilft Jungunternehmen, Start-ups und Freiberuflern in Berlin bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen und -modellen. Loehn Digital ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, mithilfe des GründungsBONUS ihre digitale Transformation erfolgreich umzusetzen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob ihr Digitalisierungsplan förderfähig ist oder wie Sie bei der Digitalisierung Ihres Unternehmens am besten vorgehen, kontaktieren Sie uns gerne!

Wer wird durch Gründungsbonus Berlin gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an:  

  • rechtlich selbständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründerinnen und Gründer, 
  • Start-ups und 
  • Kleinstunternehmen mit Sitz in Berlin. 

Gefördert werden durch den Gründungsbonus Berlin Unternehmen, an denen die Gründerinnen Mehrheiten der Gesellschafteranteile halten und in denen sie selbst Leitungsfunktionen ausüben. Zum Zeitpunkt des Antrags darf das Unternehmen nicht älter als zwölf Monate sein. Maßgeblich hierfür sind z. B. das Datum der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages, das Bestätigungsdatum der Gewerbeanmeldung oder das Datum der Bestätigung des Finanzamtes über die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit.  Ausgeschlossen von der Förderung sind Existenzgründungen in den Bereichen Baugewerbe, Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel (soweit nicht Versandhandel) sowie all jene Branchen, welche durch die De-minimis-Verordnung als nicht förderfähig gelten.

csm gruendungsbonus antragsprozess f0c3be87d7

https://www.ibb-business-team.de/gruendungsbonus/antragstellung-rechtliches/

Digitale Werkzeuge

Wir bringen
Visionen digital zum Leben.

Online Marketing

Unsere SEA- und SEO Maßnahmen steigern nachhaltig Ihren Umsatz und helfen Ihnen bei der Mitarbeitersuche.

Development

Von Webseiten über E-Commerce bis zu AR/VR-Lösungen. Wir entwickeln Anwendungen um Sie voranzubringen.

Consulting

Wir entwickeln digitale Strategien und helfen Ihnen im Bereich Positionierung, Digitalisierung und Audio.

Name(erforderlich)
Ihre Daten werden ausschließlich gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet.
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Kostenfreie Beratung!

Legen Sie jetzt den Grundstein für Ihre erfolgreiche Gründung

side image2 button 1

100+ Kunden

Bundesweit

Ihre Vorteile

wenn Sie sich für eine neue Webseite, App oder ein besseres Suchergebnis bei Google entscheiden

Kundengewinnung

Landen Sie bei den Google Suchanzeigen ganz oben!

Locken Sie Kunden mit Ihrem Angebot an!

Ihre Webseite ist 24/7 erreichbar

Ihr Online-Auftritt

Moderne Webseitenlayouts

Webseite interaktiv & Handy kompatibel

Hinterlassen Sie einen guten Eindruck bei Ihren Kunden!

Profitsteigerung

Ihre Kunden finden Sie durch Google Suche im Internet

minimaler Aufwand = maximaler Umsatz

wiederkehrende Kunden

Die häufigsten Fragen

Wer wird durch den GründungsBONUS Berlin gefördert?

Es werden rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründungen, also Kleinstunternehmen, Start-ups und Freiberufler gefördert. Außerdem ist noch wichtig:
– Das Unternehmen muss seinen Hauptsitz in Berlin haben und dort mindestens 3 Jahre nach Abschlusszahlung verbleiben
– Gründungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein
– Das Geschäftsmodell muss technologisch, digital, kreativ oder nachhaltig ausgerichtet sein
– Gründer/innen müssen mehrheitliche Unternehmensanteile besitzen
– Am Standort sollte ein Wachstumspotenzial erkennbar sein.

Die Webseite IBB Business Team GmbH bietet Informationen über das Förderprogramm „GründungsBONUS“ für innovative Existenzgründungen und Start-ups in Berlin. Hier sind einige wichtige Punkte:

Das Programm richtet sich an innovative Neugründungen und Start-ups in Berlin und bietet einen Kostenzuschuss für die Entwicklung, Umsetzung und Marktetablierung innovativer Produkte und Dienstleistungen.

Das Förderprogramm richtet sich an rechtlich selbständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründerinnen und Gründer, Start-ups und Kleinstunternehmen mit Sitz in Berlin.

GründungsBONUS unterstützt Gründerinnen und Gründer im ersten Geschäftsjahr durch eine Kostenübernahme von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten – maximal 50.000 Euro.

Was wird mit dem GründungsBONUS Berlin gefördert?

Nach Antragstellung beim Gründungsbonus Berlin werden sämtliche anfallende Kosten für Digitalisierungsprogramme, also das Erstellen einer Webseite, einer App, einem Shopsystem oder der Suchmaschinenoptimierung gedeckt. Diese müssen 2 Jahre nach Antragstellung aufkommen. Neben den eben genannten Programmen fördert der GründungsBONUS aber noch viele andere Projekte zur Steigerung der Online-Präsenz. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Projekt ebenfalls unterstützt wird, kontaktieren Sie uns einfach und wir beraten Sie dazu.

Gefördert werden technologische, digitale, kreative oder besonders nachhaltige Geschäftsmodelle von Unternehmen mit Sitz in Berlin, die bei Antragstellung nicht älter als zwölf Monate sind.

Wie wird mit dem GründungsBONUS Berlin gefördert?

Die Investitionsbank Berlin gewährt mit dem Gründungsbonus Berlin einen initialen Kostenzuschuss von 50% zu den förderfähigen Ausgaben. Dieser beträgt bis zu 50.000€. Der Eigenanteil wäre in diesem Fall dann ebenfalls 50.000€. Die Fördergelder werden in 5 Tranchen, mit jeweils mindestens 10% der bewilligten Förderung, ausgezahlt.

Welche Anforderungen muss ich für den GründungsBONUS Berlin erfüllen?

Hier sind die Anforderungen für die Gründungsbonus BerlinFörderung, die Sie erfüllen müssen:

  • Ihr Gründungsprojekt muss in Berlin stattfinden und das Unternehmen muss seinen Hauptsitz für mindestens drei Jahre nach der letzten Zahlung in Berlin haben.
  • Ihr Geschäftsmodell sollte für den Gründungsbonus Berlin technologisch, digital, kreativ oder nachhaltig sein und ein positives Marktpotenzial aufweisen. Ein vollständiger Businessplan sowie eine Finanz- und Liquiditätsplanung für mindestens drei Jahre sind bei der Antragstellung erforderlich.
  • Nur Ausgaben für Investitionen, für die zum Zeitpunkt des Eingangs des unterschriebenen Antrags noch keine Verträge abgeschlossen wurden, können gefördert werden.
  • Nur Ausgaben für laufende Kosten, die zum Zeitpunkt des Eingangs des unterschriebenen Antrags noch nicht angefallen sind, können gefördert werden.
  • Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Gründer, Kapitalgesellschaften und Social Entrepreneure, die nicht älter als zwölf Monate sind und die Kriterien eines Kleinstunternehmens erfüllen.
  • Ihr Gründungsprojekt sollte positive Auswirkungen auf den Standort haben, z.B. durch die Schaffung von Arbeitsplätzen, Digitalisierung oder Energieeinsparung.
  • Die Finanzierung des Unternehmens, einschließlich der beantragten Gründungsbonus Berlin Fördermittel, muss schlüssig und überzeugend dargestellt werden.
  • Die handelnden Personen müssen über ausreichend unternehmerisches Potenzial verfügen, um das Projekt erfolgreich umzusetzen.
  • Die Gründer müssen für den Gründungsbonus Berlin gemeinsam die Mehrheit der Gesellschaftsanteile halten und in wesentlichen Führungspositionen tätig sein.
  • Wenn der Antragsteller für den Gründungsbonus Berlin eine juristische Person ist, muss er sich vor der Antragstellung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.
  • Rechnungen im Rahmen des Projekts müssen bargeldlos beglichen werden und die entsprechenden Belege (z.B. Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufbewahrt werden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch den Gründungsbonus Berlin.
  • Eine Förderung mit dem Gründungsbonus Berlinist nicht zulässig, wenn für dieselben förderfähigen Ausgaben andere öffentliche Förderungen in Anspruch genommen werden oder beabsichtigt sind (Kumulierungsverbot). Nur öffentlich finanzierte Darlehen können bis zu 25 % der förderfähigen Gesamtsumme kombiniert werden.
  • Das Programm Gründungsbonus Berlin unterliegt den De-minimis-Beihilferegelungen der EU, wonach Unternehmen innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 200.000 EUR aus öffentlichen Fördergeldern erhalten dürfen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung im Rahmen von GründungsBONUS. Die individuelle Prüfung des Antrags und die Durchführung der Fördermaßnahme obliegt der Verantwortung der IBB Business Team GmbH und der Investitionsbank Berlin.

Auszahlungsmodus des GründungsBONUS Berlin

Der GründungsBONUS wird nach dem Prinzip der Kostenerstattung ausgezahlt. Das bedeutet, dass das geförderte Unternehmen zuerst die Ausgaben tätigt und diese dann durch Rechnung und Zahlungsbeleg nachweist. Nach der Prüfung durch das IBB Business Team wird der GründungsBONUS anteilig auf das Firmenkonto überwiesen. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Auszahlung des GründungsBONUS:

Auszahlungsvoraussetzungen des GründungsBONUS Berlin im Überblick:

  • Alle förderfähigen Ausgaben müssen innerhalb des im Zuwendungsbescheid genannten Bewilligungszeitraumes (in der Regel von zwei Jahren) anfallen.
  • Mit der ersten Auszahlungsanforderung ist der IBB Business Team GmbH die geschlossene Finanzierung nachzuweisen.
  • Mit der letzten Auszahlungsanforderung ist der IBB Business Team GmbH der Verwendungsnachweis mit dem Sachbericht, der über das Antragssystem generiert wird, einzureichen.
  • Der auszuzahlende GründungsBONUS soll pro Tranche mindestens 10 % des bewilligten Zuschusses betragen.
  • Pro Tranche darf der Anteil der Personalkosten (inklusive der Gehälter für Gründer:innen / Geschäftsführer:innen) nicht höher als 50 % der gesamten förderfähigen Ausgaben sein. Auf die Gehälter der Gründer:innen / Geschäftsführer:innen dürfen 25 % der Gesamtfördersumme entfallen.
  • Barzahlungsquittungen werden nicht anerkannt.
  • Quelle: IBB

Welche Dokumente benötigen Sie beim Antragsprozess des Gründungsbonus Berlin

Im Verlauf des elektronischen Antragsprozesses werden Sie folgende Dokumente und Informationen benötigen (jeweils mit einer maximalen Größe von 10 MB):

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass zusammen mit einer Meldebestätigung und gegebenenfalls einem Aufenthaltstitel.
  • Einen Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr), eine Gewerbeanmeldung oder eine Bestätigung des Finanzamtes über die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit.
  • Gesellschafterverträge (bei Personen- und Kapitalgesellschaften).
  • Ihren Businessplan, einschließlich Finanz- und Liquiditätsplanung.
  • Informationen zum Inhalt des Businessplans: Der Businessplan sollte Informationen zu Kundennutzen/Kundenbedarf, zum Produkt ergänzt durch eine Wettbewerbsanalyse, zum Marktpotenzial/Marktzugang, zu den persönlichen Qualifikationen der Gründer und deren Aufgaben im Unternehmen, zur Personalplanung und zum Vertrieb enthalten. Die Finanz- und Liquiditätsplanung sollte mindestens einen Zeitraum von drei Jahren abdecken, wobei das erste Jahr monatlich und die folgenden Jahre quartalsweise betrachtet werden können.
  • Der Bewilligungszeitraum für den GründungsBONUS beträgt zwei Jahre. Bitte berücksichtigen Sie im Liquiditätsplan den Abruf des beantragten GründungsBONUS-Zuschusses anteilig in maximal 5 Raten über den Bewilligungszeitraum von zwei Jahren.
  • Lebensläufe der Gründer.
  • Kontodaten (IBAN).
  • Gegebenenfalls De-minimis-Bescheinigungen der letzten drei Kalenderjahre.
  • Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG): Nachweis der Registrierung Ihrer Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung.
quote bg

„Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.“

Peter Drucker
bdf b
pb logo
shop WowGallery LogoBW weiss LogoBW 200108
cq 2
logo ihde