BaWü fördert Ihre Digitalisierung

Digitalisierungsprämie Plus Baden-Württemberg

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loehn.digital GmbH

Digitalisierungs-
prämie Plus BaWü

Sie spielen schon lange mit dem Gedanken, Ihr Unternehmen fit für die Digitalisierung zu machen? Wenn Sie Ihr Online-Marketing mit Bereichen wie E-Commerce, SEO und SEM erweitern oder Sie Ihre alte Webseite relaunchen wollen, war der Zeitpunkt nie günstiger als jetzt. Als Digitalagentur wissen wir, welche Herausforderungen Unternehmen bewältigen müssen, um staatliche Fördermittel oder Zuschüsse zu erhalten. Loehn Digital berät und unterstützt Sie beim Antragsprozess. Wir wollen, dass Sie mit Ihrem Digitalisierungsprojekt durchstarten können!

Digitalisierungsprämie Plus Baden-Württemberg

Wie helfen wir Ihnen?

Damit Ihr Unternehmen auch in Zukunft wettbewerbsfähig ist, wird es immer wichtiger, Prozesse zu digitalisieren, standardisieren und sich präziser auf seine Zielgruppe auszurichten. Immer mehr mittelständische Unternehmen sind dazu bereit, verfügen aber nicht über ausreichend Ressourcen, Zeit oder Know-How, um eine geeignete Digitalstrategie zu entwickeln. Hier kommt die Digitalisierungsprämie Plus ins Spiel.

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100+ Kunden

Jahrelange Erfahrung

Mann in einem Lager lächelt in die Kamera

Digitalisierungsprämie Plus BaWü

Welche Vorteile?

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg möchte mit dieser Initiative die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und -modellen vorantreiben, um so die Wirtschaft im Bundesland weiter anzukurbeln. Wenn es darum geht, mithilfe der Digitalisierungsprämie Ihre digitale Transformation erfolgreich umzusetzen, ist Loehn Digital Ihr zuverlässiger Partner. Sie sind noch unsicher, ob Ihr Digitalisierungsprojekt förderfähig ist oder wie Sie bei der Digitalisierung Ihres Unternehmens am besten vorgehen?  Kontaktieren Sie uns gerne! Wir haben Vertretungen in Berlin und München und können Sie gerne besuchen!

Zuschussvariante max 4000 Euro, Tilgungszuschuss bis 5000 Euro geschenkt.

Die Wirtschaft in Baden-Württemberg partizipiert von einer Förderung in Form eines direkten Zuschusses in der Zuschussvariante in Höhe von 1.750 EUR bis zu 4.000 EUR oder eines Tilgungszuschusses in der Darlehensvariante in Höhe von 1.250 EUR bis zu 5.000 EUR je Investitionsvorhaben. Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. L-Bank Förderung für Unternehmen werden über die EU-Verordnung 1407/2013 vom 18.12.2013 (Anwendung der Artikel 107 und 108 des AEUV auf De-minimis-Beihilfen), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2020/972 der Kommission vom 02.07.2020 abgegolten. Die Verordnung findet in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

Darlehensförderung  BaWü

Für Unternehmen, die ihr Projekt nicht mit Eigenmitteln finanzieren können oder wollen oder auch für größere Digitalisierungsvorhaben, kommt die Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus in Frage. Die Unternehmen beantragen ein verbilligtes Darlehen bei der KfW und bekommen nach erfolgreicher Durchführung einen Tilgungs­zuschuss, der die Rückzahlung des Darlehens mindert. Für die Darlehensvariante stehen ein eigenes Merkblatt und eigene Antragsunterlagen zur Verfügung. Die beiden Fördervarianten werden getrennt voneinander in der L‑Bank Germany bearbeitet. Das heißt, für Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung gibt es getrennte Verfahren und Ansprechpersonen.
Informationen zu der Darlehensvariante finden Sie unter www.l-bank.de/digiplus-darlehen.

Digitalisierungsprämie Plus BW

Welche zwei Varianten der Förderung gibt es?

1.Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante

  • Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
  • Sie investieren in die Digitalisierung Ihres Unternehmens.
  • Sie möchten von einem Zuschuss von bis zu 4.000 € profitieren.
  • Falls Sie Fremdkapital anstelle eines Zuschusses zur Finanzierung benötigen oder Ihre Investitionssumme zwischen 25.000 € und 100.000 € liegt, können Sie auch die Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Pluswählen.
  • Zum Förderportal https://portal.l-bank.de

2.Digitalisierungs­prämie Plus – Darlehensvariante

  • Sie führen ein mittelständisches Unternehmen.
  • Sie investieren in die Digitalisierung Ihres Unternehmens.
  • Sie möchten dies mit einem Förderdarlehen finanzieren und von einem Tilgungszuschuss profitieren.
  • Für Vorhaben bis 25.000 € wählen Sie bitte die reine Zuschussförderung.
Digitalisierungsprämie

Digitalisierungsprämie Plus BW

Was wird nicht gefördert?

Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante

  • Das können Sie nicht finanzieren:
  • Vorhaben mit einem Kostenvolumen von weniger als 5.000 € oder mehr als 25.000 €
  • IKT-Grundausstattung wie PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, Drucker
  • Erstellung oder Optimierung der Website ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Abläufe
  • Übliche Maßnahmen zum Online-Marketing wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung, Videos
  • Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden
  • Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen
  • Schulungen an Hard- und Software ohne direkten Bezug zu dem förderfähigen Vorhaben
  • Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens
  • Ersatzbeschaffungen für bereits vorher verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt
  • Projekte, für die Sie bereits Aufträge vergeben haben

Digitalisierungs­prämie Plus – Darlehensvariante

  • Das können Sie nicht finanzieren:
  • Vorhaben mit einem Kostenvolumen von unter 5.000 € und über 100.000 €. Seit 01.04.2023 fördern wir Vorhaben bis 25.000 € nur noch in der Zuschussvariante.
  • Beschaffung einer IKT-Grundausstattung wie PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, Drucker
  • Erstellung oder Optimierung der Website ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Abläufe
  • Übliche Maßnahmen zum Online-Marketing wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung, Videos
  • Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden
  • Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen
  • Schulungen an Hard- und Software ohne direkten Bezug zu dem förderfähigen Vorhaben
  • Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens
  • Ersatzbeschaffungen für bereits vorher verwendete Systeme ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt
  • Projekte, für die Sie bereits Aufträge vergeben haben
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Digitalisierungsprämie Plus BW

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?

Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante

  • Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
  • Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte.
  • An Ihrem Unternehmen ist kein Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sowie keine öffentliche Stelle zu 25 % oder mehr beteiligt.
  • Ihr Unternehmen ist nicht der Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion) oder in der Fischerei und Aquakultur tätig.
  • Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeitenim Sinne des EU-Beihilferechts.
  • Sie investieren in Baden-Württemberg.
  • Falls Sie bereits schon einmal eine Digitalisierungsprämie erhalten haben, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein.

Digitalisierungs­prämie Plus – Darlehensvariante

  • Diese Bedingungen müssen Sie erfüllen:
  • Sie arbeiten freiberuflich oder führen ein gewerbliches Unternehmen.
  • Ihr Unternehmen hat maximal 500 Beschäftigte und einen Jahresumsatz bis maximal 500 Mio. €.
  • Sie investieren in Baden-Württemberg.
  • Falls Sie bereits schon einmal eine Digitalisierungsprämie erhalten haben, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein.

Zusammenfassung

Die Webseite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg informiert über das Förderprogramm „Digitalisierungsprämie Plus“. Dieses Programm, das in Kooperation mit der L-Bank gestartet wurde, stellt insgesamt 122 Millionen Euro zur Verfügung. Es zielt darauf ab, Digitalisierungsprojekte sowie Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu fördern. Unternehmen können zwischen zwei Programmvarianten wählen: der Zuschussvariante (direkter Zuschuss) und der Darlehensvariante (zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss). Die Antragstellung erfolgt entweder über die L-Bank (Zuschussvariante) oder über die Hausbank des Antragstellers (Darlehensvariante).

Als Digitalagentur kann loehn.digital Unternehmen in mehreren Aspekten bei der Beantragung dieser Fördermittel unterstützen:

  1. Beratung und Strategieentwicklung: loehn.digital kann Unternehmen dabei helfen, eine Digitalisierungsstrategie zu entwickeln, die den Anforderungen des Förderprogramms entspricht. Dies kann die Identifizierung geeigneter digitaler Systeme und Prozesse, die Verbesserung der IT-Sicherheit und die Planung von Mitarbeiter-Schulungen beinhalten.
  2. Antragsvorbereitung: loehn.digital kann Unternehmen bei der Vorbereitung und Einreichung des Antrags unterstützen. Dies kann die Erstellung von Projektbeschreibungen, Kostenschätzungen und anderen erforderlichen Unterlagen beinhalten.
  3. Projektumsetzung: Nach der Genehmigung des Antrags kann loehn.digital bei der Umsetzung der Digitalisierungsprojekte helfen. Dies kann die Implementierung von digitalen Systemen, die Verbesserung der IT-Sicherheit und die Durchführung von Mitarbeiter-Schulungen beinhalten.
  4. Nachverfolgung und Berichterstattung: loehn.digital kann Unternehmen dabei unterstützen, den Fortschritt des Projekts zu verfolgen und die erforderlichen Berichte für die L-Bank oder die Hausbank zu erstellen.
Zeichnung von UI und UX

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Antragstellung vor dem Beginn des Vorhabens erforderlich ist, um eine Förderung zu erhalten.

Ab dem 01.04.2023 wurde die Förderung in eine Zuschuss- und eine Darlehensvariante aufgeteilt. Kleinere Vorhaben bis 25.000 € erhalten einen direkten Zuschuss von 35% der Kosten, maximal jedoch 4.000 €. Größere Vorhaben von 25.000 bis 100.000 € werden durch Darlehen gefördert, für die ein Tilgungszuschuss von 5% gewährt wird.

Die Darlehensvariante der Digitalisierungsprämie Plus kombiniert die Zuschussförderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus mit einem zinsverbilligten Darlehen der L-Bank. Der Zuschuss wird in Form eines Tilgungszuschusses gewährt, der die Rückzahlung des Darlehens mindert.

Gefördert werden können die Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen, die Erhöhung der IKT-Sicherheit sowie Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen.

Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, darunter die Tätigkeit als Freiberufler oder gewerbliches Unternehmen, eine maximale Unternehmensgröße von 500 Beschäftigten und ein Jahresumsatz von maximal 500 Mio. €, sowie Investitionen in Baden-Württemberg.

Die Förderdarlehen liegen zwischen 25.000 und 100.000 € und haben eine Laufzeit von 5, 7 oder 10 Jahren. Es werden keine Bereitstellungszinsen erhoben und Sondertilgungen sind jederzeit gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Nach erfolgreicher Durchführung des Projektes erhalten Sie einen Tilgungszuschuss, der aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg stammt. Der Tilgungszuschuss beträgt derzeit (Stand 01.03.2023) 5% des Bruttodarlehensbetrags.

Für Unternehmen, die ihr Projekt vor allem mit Eigenmitteln finanzieren können oder wollen, gibt es die Zuschussvariante der Digitalisierungsprämie Plus. Hierbei beantragen die Unternehmen den Zuschuss direkt bei der L‑Bank.

Bei fehlenden Kreditsicherheiten gibt es die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung durch die Kombi-Bürgschaft 70 der Bürgschaftsbank.

Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung ist und weitere Details und Bedingungen auf der Webseite der L-Bank zu finden sind.

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„Wenn Sie irgendwo ein erfolgreiches Unternehmen sehen, dann liegt es daran, dass irgendwann irgendjemand eine mutige Entscheidung getroffen hat.“

Peter Drucker
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