Sichern Sie sich bis zu 50.000 €

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern kleine Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, durch IKT-Hard- und Software Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.

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Wer bekommt den Digitalbonus Bayern?

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Digitalbonus Standard

  • Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro.Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.
  • Die Optimierung von Prozessen durch den Einsatz von z.B. ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement- und Warenwirtschaftssystemen ist eine typische Maßnahme des Digitalbonus Standard.
  • Auch durchgängige Branchenlösungen (z.B. Handwerkersoftware), Lager- und Logistiklösungen oder CAD-Software sind beim DigitalBonus Bayern Maßnahmen, die mit der Standardvariante gefördert werden.
  • Ein Lizenzkauf einer auf dem Markt verfügbaren (Branchen-)Software bzw. eine vergleichbare Individualprogrammierung kann per se nicht als innovativ angesehen werden, und fällt somit ebenfalls in den Digitalbonus Standard.
  • Plattform- und Portallösungen ohne technische oder innovative Besonderheiten wie z.B. Kunden- und Bewerberportale, Handels- oder Lernplattformen werden vom DigitalBonus Bayern bebenfalls mit dem Standard gefördert.
  • Softwarelösungen, die in erster Linie Unternehmensprozesse zur Kundengewinnung zum Inhalt haben, können ebenfallls nur mit dem Digitalbonus Standard bezuschusst werden.
  • IKT-Hardware, auch wenn diese besonders performant oder hochwertig ist, gehören beim DigitalBonus Bayern zum Standard.
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Digitalbonus Plus

  • Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen.
  • Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig. 
  • Wenn Sie planen, einen Digitalbonus Plus zu beantragen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld an die für Sie zuständige Bezirksregierung zu wenden.
  • Bei Digitalbonus Plus Anträgen ist eine detaillierte Beschreibung des besonderen Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads notwendig inklusiver einer klaren und messbaren Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche.
  • Zur Beschreibung des besonderen Innovationsgehalts können Sie auf folgende Kriterien eingehen:
  • deutlich besserer Digitalisierungsgrad, hoher messbarer Mehrwert
  • echte Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell)
  • Bedienung neuer Märkte
  • betrete mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland
  • Produkt/Dienstleistung erhält durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten
  • signifikante Änderung von Prozessen
csm 2018 10 19 Ablaufschema Zuschuss db5e7ff6d9

Quelle: Digitalbonus Bayern

DigitalBonus Bayern

Wer ist förderberechtigt

  • Einen DigitalBonus Bayern Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort auch einsetzen.
  • Als gewerbliches Unternehmen gilt beim Digitalbonus Bayern ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
  • Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und
  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
  • Für die Beantragung des Digitalbonus Bayern sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich. Es ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen, Verflechtungen mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden. Verbundene Unternehmen sind aber relevant für die De-minimis-Erklärung.
DigitalBonus Bayern

Nicht förderberechtigt

  • Keine Förderung beim Digitalbonus Bayern erhalten – anders als bei Digital Jetzt alle freien Berufe, selbst wenn sie in einer gewerblichen Rechtsform ausgeübt werden: Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen (z. B. Seniorenheime, Altersheime, Seniorenresidenzen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen), Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung).
  • von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen gemäß § 3 GewStG mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gGmbHs und nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, gGmbHs, Vereine oder andere Organisationen
  • Unternehmen die sich im Insolvenzverfahren befinden oder wenn die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind, erhalten keinen Digitalbonus Bayern.

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Die häufigsten Fragen zum Digitalbonus Bayern

Wer wird gefördert beim Digitalbonus Bayern?

Der Digitalbonus Bayern unterstützt:
– Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Betriebsstätte im Freistaat Bayern liegt (Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.)
– Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern
– und mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.

Nicht förderberechtigt sind:
– Freie Berufe, sowie Krankenhäuser, Kliniken, Apotheken, Medizinische Versorgungszentren oder Sanatorien.
– Unternehmen, die von der Gewerbesteuer befreit sind gemäß § 3 GewStG (mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gGmbHs)
– Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft sowie Betriebe aus Fischerei und Aquakultur
– Unternehmen, sie sich in einem Insolvenzverfahren befinden

Ausgenommen (nicht förderberechtigt) sind:

  • Freie Berufe, grundsätzlich auch dann, wenn sie in einer gewerblichen Rechtsform ausgeübt werden (siehe hierzu auch den nachfolgenden Punkt „Werden freie Berufe gefördert“)
  • Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen (z. B. Seniorenheime, Altersheime, Seniorenresidenzen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen) 
  • Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung)
  • von der Gewerbesteuer befreite Unternehmen gemäß § 3 GewStG mit Ausnahme von Inklusionsunternehmen und gGmbHs
  • nicht ausschließlich wirtschaftlich tätige Unternehmen, gGmbHs, Vereine oder andere Organisationen
  • Unternehmen, sie sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder wenn die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind.

Was wird gefördert beim Digitalbonus Bayern?

Im Unternehmen werden folgende Förderbereiche unterstützt:

1.Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen mithilfe von IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen.

2.Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Förderfähige Ausgaben umfassen Leistungen externer Anbieter, einschließlich der benötigten IKT-Hardware und Software, um die oben genannten Maßnahmen umzusetzen.

Eine Förderung für die Verbesserung bestehender Produkte, Prozesse und Dienstleistungen ist möglich, wenn entweder erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf den neuesten Stand erhöht wird.

Bei Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit können individuell auf das Unternehmen abgestimmte Lösungen gefördert werden. Auch die Umstellung auf eine Standardlösung ist förderfähig. Ebenfalls förderfähig sind Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen, sofern am Ende ein Zertifikat erreicht wird, zum Beispiel nach ISO 27001.

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen, die bereits begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich)
  • Ausgaben für Standard-Webseiten (herkömmliche Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe) oder Standard-Webshops (insbesondere Standard-Shop-Templates)
  • Standard-Online-Marketing-Maßnahmen (z.B. Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter)
  • der Erwerb von Standard-Software (wie herkömmliche Bürosoftware oder Betriebssysteme, E-Mail-Archivierung,) oder Standard-Hardware (wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker, Telefone, Telefonanlagen inkl. Software oder Exchange Server)
  • Standard-Hardware ist unabhängig von der jeweiligen Ausstattung nicht förderfähig
  • Server-Hardware inkl. Betriebssystem im Bereich der IT-Sicherheit
  • Ersatzbeschaffungen
  • Geräte, Anlagen und Maschinen inklusive zugehöriger Software (z. B. Produktionsanlagen, CNC-Fräsmaschinen, Säge-/Abbundmaschinen, Drucker, Industrieroboter, Automatisierungsanlagen, Oszillografen, Fluorimeter), bei denen in erster Linie die Automatisierung (eines bisherigen analogen Prozesses) und nicht die weitreichende digitale Weiterverarbeitung der Daten im Vordergrund steht
  • Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt (z. B. digitale Kassen, E-Mail-Archivierung)
  • Leistungen, die für konkrete Maßnahmen im Rahmen einer Beratung, Planung oder Strukturierung des Projekts (Projektbegleitung) erbracht werden
  • IKT-Lösungen, die gegen Entgelt in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen und dort eine förderfähige Maßnahme sind
  • Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden
  • Personal-, Verwaltungs- und Reiseausgaben des antragstellenden Unternehmens, eigene Entwicklungskapazitäten des antragstellenden Unternehmens
  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro
  • IT-Sicherheitsbeauftragte und Datenschutzbeauftragte
  • Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenzkosten und Systemservicegebühren, die einen Zeitraum von maximal 18 Monaten überschreiten (bitte Angebot vom IT-Dienstleister entsprechend auf 18 Monate aufschlüsseln lassen)
  • Maßnahmen, die bereits im Rahmen anderer Programme (Bund, Länder, EU) gefördert werden

Wie wird gefördert beim Digitalbonus Bayern?

Während der Gesamtlaufzeit des Digitalbonus Bayern können Sie pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) je einen Antrag stellen. Wichtig: loehn.digital betreut keine IT-Sicherheitsprojekte. Insgesamt sind dabei zwei Anträge möglich.
Sie können zwischen dem Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus wählen. Allerdings ist eine Kombination des Digitalbonus Standards mit dem Digitalbonus Plus für den gleichen Förderbereich bzw. die gleiche Maßnahme nicht möglich.

Digitalbonus Standard:
Beim Digitalbonus Standard beträgt der Zuschuss bis zu 10.000 € Sie selbst müssten 50% der erhalten Fördersumme selbst investieren. Wenn Sie also 10.000 € Förderung erhalten, wäre Ihre Investitionssumme ebenso hoch. Der Fördersatz trägt bis zu 50 % aller förderfähigen Ausgaben. Während der gesamten Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich je einmal erhalten.

Digitalbonus Plus:
Für Maßnahmen mit einem besonderen Innovationsgehalt erhalten Sie mit dem Digitalbonus Plus einen Zuschuss von bis zu 50.000 €. Dieser Fördersatz trägt bis zu 50 % aller förderfähigen Ausgaben. Solange das Förderprogramm läuft, können Sie den Digitalbonus Plus pro Förderbereich nur einmal bekommen. Maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung mit dem Digitalbonus Plus ist die detaillierte Beschreibung des besonderen Innovationsgehalt und Neuheitsgrad. Wir raten den meisten Kunden eher zu dem kleineren Fördertopf, da dieser – bei Förderfähigkeit des Unternehmens – einfacher zu beantragen ist und weniger Anspruch an technische Innovation besteht.

Digitalbonus Bayern – Standard oder Digitalbonus Plus?

Digitalbonus Standard:
– Dazu gehört die Optimierung von Unternehmensprozessen, zum Beispiel durch die Programmierung einer neuen Webseiten, die Anbindung einer WordPress-Seite an CRM-, ERP-, Dokumentenmanagement- oder Warenwirtschaftssystemen
– Handwerkersoftware, Lager- und Logistiklösungen oder CAD-Software
– Ein reiner Lizenzkauf einer auf dem Markt verfügbaren (Branchen-)Software
– Plattform- und Portallösungen ohne innovative oder technische Besonderheiten wie beispielsweise Bewerber- und Kundenportale oder Handels- und Lernplattformen
– Softwarelösungen, die Unternehmensprozessen zur Kundengewinnung priorisieren IKT-Hardware

Digitalbonus Plus:
-Bei Digitalbonus Plus Anträgen ist die detaillierte Beschreibung des besonderen Innovationsgehalts und des Neuheitsgrades nötig – am besten durch eine Abgrenzung zu bestehenden Lösungen oder der Angabe von Besonderheiten in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche. Der technische Anspruch ist hierbei recht hoch, deswegen raten wir zum kleineren Fördertopf.
Dazu gehören folgende Kriterien:
– deutlich höherer Digitalisierungsgrad
– hoher Mehrwert
– echte Transformation (ein neues und andersartiges Geschäftsmodell)
– Erschließung neuer Märkte
– Das Produkt oder die Dienstleistung bekommt durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten <br<

Gerne erörtern wir gemeinsam mit Ihnen, welche der beiden Optionen für Sie infrage kommt.

Das Antragsverfahren beim Digitalbonus Bayern

01 Antrag

Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Antragsformular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein. Hierfür haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Online-Antragstellung mit Authentifizierung über das ELSTER-Unternehmenskonto:

Sie können sich einfach und unkompliziert über Ihr bestehendes ELSTER-Unternehmenskonto authentifizieren. Hierfür klicken Sie auf den Antragsstellungsbutton und loggen sich dann mit Ihrem ELSTER-Zertifikat ein. Sie gelangen automatisch zum Antragsformular für den Digitalbonus.

Vorteile: Ihre Unternehmensdaten werden automatisch übernommen und eine postalische Einreichung des elektronisch gestellten Antrags ist nicht mehr nötig.

2. Online-Antragstellung und anschließende postalische Einreichung:

Wenn Sie keine digitale Unterschrift über das ELSTER-Unternehmenskonto nutzen wollen, müssen Sie nach elektronischer Antragstellung den Antrag mit rechtsverbindlichen Unterschriften versehen und innerhalb von vier Wochen bei der zuständigen Regierung in Schriftform einreichen. Dazu drucken Sie Ihren Antrag, die De-minimis-Erklärung sowie das Anschreiben nach elektronischer Antragsstellung aus und versehen alle Dokumente mit rechtsverbindlichen Unterschriften.

Der Antrag kann bei Überschreiten der Frist nicht gefördert werden.

02 Eingangsbestätigung

Nachdem Sie die Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten haben, dürfen Sie mit dem Projekt auf eigenes Risiko beginnen und Verträge abschließen.

03 Prüfung

Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach. Beim Digitalbonus Plus holt die Bezirksregierung in Grenzfällen vor der Förderentscheidung das Votum eines Expertengremiums ein.

04 Förderbescheid

Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie von der Bezirksregierung einen Zuwendungsbescheid mit einer De-minimis-Bescheinigung. Fällt die Förderentscheidung negativ aus, bekommen Sie einen entsprechenden Ablehnungsbescheid.

05 Verwendungsnachweis

Nach der Durchführung der geförderten Maßnahme reichen Sie einen Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung ein. Diese prüft den Verwendungsnachweis und informiert Sie über das Ergebnis.

06 Auszahlung

Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie den Zuschuss.

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