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Bis zu 30 % Zuschuss für die Investition, also bis zu 60.000 Euro!
Bonus von 5 % für besonders nachhaltige Investitionen

Quelle: IBB
Investitionsbonus Berlin
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loehn.digital GmbH

Investitions-bonus Berlin

Das Investitionsbonus Berlin Förderprogramm, das Unternehmen und Selbstständige unterstützt, die während der Corona-Pandemie geplante Zukunftsinvestitionen zurückstellen mussten und diese nun schnellstmöglich wieder aufnehmen möchten. Die IBB Business Team GmbH gewährt im Rahmen dieses Investitionsbonus Berlin Programms attraktive Zuschüsse für betriebliche Investitionen. Unternehmen können bis zu 30% Zuschuss für Investitionen in Ansiedlungen, Erweiterungen, Transformationen, Diversifizierungen usw. erhalten. Es gibt auch einen zusätzlichen Bonus von 5% für besonders nachhaltige Investitionen.

Zu den förderfähigen Ausgaben beim InvestitionsBONUS Berlin gehören u.a.: 
immaterieller Wirtschaftsgüter, wie z. B. technische Kenntnisse, also Online Marketing, Webseiten, E-Commerce Lösungen usw.“

Quelle: IBB
loehn.digital GmbH

InvestitionsBONUS Berlin mit Loehn Digital

Sie mussten während der Corona-Pandemie Zukunftsinvestitionen zurückstellen und wollen diese schnellstmöglich wieder aufnehmen? Dann beantragen Sie eine Förderung durch das Programm „Investitionsbonus Berlin“. loehn.digital hilft Ihnen dabei die attraktiven Zuschüsse für betriebliche Investitionen seitens der IBB Business Team GmbH zu beantragen.

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Wer wird durch InvestitionsBONUS Berlin gefördert?

Das Förderprogramm Investitionsbonus Berlin richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Soloselbstständige sowie Freiberufler:innen mit einem bei einem Berliner Finanzamt gemeldeten Haupt- oder Betriebssitz in Berlin oder einem Sitz, einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte, die in Berlin errichtet werden soll. Die zu fördernde Betriebsstätte muss jeweils in Berlin liegen. Das Programm ist grundsätzlich branchenoffen und richtet sich auch an die stark von der COVID-19-Pandemie betroffenen Branchen der Gastronomie, der Tourismuswirtschaft und des stationären Einzelhandels sowie zahlreiche Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen.

Nicht antragsberechtigt für den Investitionsbonus Berlin sind u.a.:

  • Selbstständige Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Tierärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Patentanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:innen und ähnliche Berufe
  • Unternehmen, die bereits eine GRW-Förderung erhalten haben
  • GRW-förderfähige Unternehmen (gemäß der GRW-Positivliste und Unternehmen, die einen überwiegend überregionalen Absatz haben)

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Die häufigsten Fragen

Wer wird durch den Investitionsbonus Berlin gefördert?


Das Förderprogramm Investitionsbonus Berlin richtet sich an verschiedene Zielgruppen, darunter kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Soloselbstständige sowie Freiberufler:innen mit einem bei einem Berliner Finanzamt gemeldeten Haupt- oder Betriebssitz in Berlin. Es gilt auch für Unternehmen, die in Berlin eine Niederlassung, einen Sitz oder eine Betriebsstätte errichten wollen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die zu fördernde Betriebsstätte sich jeweils in Berlin befinden muss, um förderfähig zu sein. Das Programm zeichnet sich durch seine grundsätzliche Branchenoffenheit aus und wendet sich auch besonders an diejenigen Branchen, die stark von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen sind. Hierzu zählen die Gastronomie, die Tourismuswirtschaft und der stationäre Einzelhandel, aber auch zahlreiche Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen in Berlin.

Allerdings gibt es bestimmte Gruppen, die nicht antragsberechtigt sind und somit nicht von dem Förderprogramm profitieren können. Dazu gehören unter anderem Selbstständige in den Bereichen Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und ähnliche Berufe. Diese Gruppen fallen somit nicht unter den Förderungsbereich.

Des Weiteren sind beim Investitionsbonus Berlin Unternehmen ausgeschlossen, die bereits eine Förderung aus dem Programm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Förderung) erhalten haben. Die GRW-Förderung ist eine andere Fördermaßnahme, die separat behandelt wird und daher nicht mit dem aktuellen Programm kombiniert werden kann.

Auch Unternehmen, die gemäß der GRW-Positivliste förderfähig sind oder solche, die einen überwiegend überregionalen Absatzmarkt haben, können nicht von diesem speziellen Förderprogramm profitieren und sind somit nicht antragsberechtigt. Die GRW-Positivliste enthält Unternehmen, die für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ förderfähig sind.

Insgesamt zielt das Förderprogramm Investitionsbonus Berlin darauf ab, kleinen und mittleren Unternehmen, Soloselbstständigen sowie Freiberufler:innen in Berlin finanzielle Unterstützung zu bieten, insbesondere für diejenigen, die von den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie stark betroffen sind. Dabei wird eine Vielzahl von Branchen einbezogen, während bestimmte Berufsgruppen und Unternehmen, die bereits andere Förderungen erhalten oder spezifische Kriterien erfüllen, von der Förderung ausgeschlossen sind.

Was wird mit dem InvestionsBONUS Berlin gefördert?

Förderfähig sind beim Investitionsbonus Berlin ausschließlich externe Sachausgaben für Lieferungen und Leistungen.

Zu den förderfähigen Kosten gehören:

  1. Die aktivierungsfähigen Kosten beim Investitionsbonus Berlin sind gemäß § 255 HGB von Wirtschaftsgütern (u. a. Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung), 
  2. Die aktivierungsfähigen Kosten beim Investitionsbonus Berlin sind gemäß § 255 HGB mobiler Wirtschaftsgüter, die innerhalb Berlins eingesetzt werden,
  3. Die aktivierungsfähigen Kosten beim Investitionsbonus Berlin gemäß § 255 HGB immaterieller Wirtschaftsgüter, wie z. B. Patente, Betriebslizenzen oder patentierte technische Kenntnisse sowie nicht patentierte technische Kenntnisse, 
  4. Gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter. Die förderfähigen Kosten beim Investitionsbonus Berlin sind dabei auf die Höhe der während des Durchführungszeitraums gezahlten Raten begrenzt.
  5. Im Falle der Übernahme einer Betriebsstätte die förderfähigen Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises. Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, die bereits gefördert wurden, sind hiervon abzuziehen.

Die im Rahmen des Programms Investitionsbonus Berlin angeschafften bzw. geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens zwei bzw. drei Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt.

Wie wird mit dem InvestitionsBONUS Berlin gefördert?

  1. A) Grundförderung auf Basis der De-Minimis-Beihilfe-Regelung:

Die Grundförderung für jedes Investitionsvorhaben beträgt 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das bedeutet, dass der Antragsteller, der eine Förderung beantragt, 30 Prozent der förderfähigen Kosten als Unterstützung erhalten kann.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, diesen Fördersatz durch den Nachhaltigkeitsbonus zu erhöhen. Wenn das Vorhaben bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllt, kann der Fördersatz um weitere 5 Prozent der förderfähigen Kosten gesteigert werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Förderung auf Basis der De-Minimis-Regelung auf maximal 200.000 Euro begrenzt ist. Das bedeutet, dass selbst wenn der Nachhaltigkeitsbonus in Anspruch genommen wird, die Fördersumme 200.000 Euro nicht überschreiten darf. Wenn der Antragsteller bereits in der Vergangenheit De-Minimis-Beihilfen erhalten hat, muss die maximale Förderhöhe entsprechend reduziert werden.

  1. B) Grundförderung auf Basis der beihilferechtlichen Regelungen aus dem GRW-Koordinierungsrahmen (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)):

Die Höhe der Grundförderung hängt in diesem Fall von der Einstufung des Vorhabens in ein Fördergebiet (C-Fördergebiet oder D-Fördergebiet) und der Größe des Unternehmens (kleines oder mittleres Unternehmen) ab.

In C-Fördergebieten beträgt die Grundförderung für kleine Unternehmen 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und für mittlere Unternehmen 15 Prozent.

In D-Fördergebieten liegt die Grundförderung für kleine Unternehmen bei 15 Prozent und für mittlere Unternehmen bei 5 Prozent.

Auch hier kann der Nachhaltigkeitsbonus von 5 Prozentpunkten zusätzlich zur Grundförderung gewährt werden, wenn das Vorhaben besonders nachhaltig ist und bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllt.

Bei der Ermittlung, in welchem Fördergebiet sich das Vorhaben befindet, wird das Tool der GRW-Fördergebietskarte verwendet. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Karte demnächst aktualisiert wird.

Eine Besonderheit dieser Regelung besteht darin, dass die Investition in dem betreffenden Fördergebiet mindestens drei Jahre nach Abschluss der Investition erhalten bleiben muss. Des Weiteren sind Mietkosten für in der Betriebsstätte genutzte Software, also „Software as a Service“, nicht förderfähig.

  1. Nachhaltigkeitsbonus:

Für Investitionsmaßnahmen, die besonders nachhaltig sind und bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, kann ein Nachhaltigkeitsbonus von 5 Prozentpunkten zusätzlich zur Grundförderung gewährt werden.

Damit dieser Bonus gewährt wird, muss der Antragsteller bei der Antragstellung nachweisen, inwiefern ausgewählte Nachhaltigkeitskriterien im Vorhaben umgesetzt werden. Diese Kriterien gehen über die nationalen oder europäischen Normen für den Umweltschutz hinaus oder dienen dazu, den Umweltschutz zu verbessern. Eine genaue Aufstellung der Kriterien ist in Anlage 1 der Richtlinie aufgeführt. Der Nachweis der Erfüllung dieser Kriterien ist somit eine Voraussetzung für die Gewährung des Nachhaltigkeitsbonus.

Wie läuft die Antragstellung für den InvestitionsBONUS Berlin?

Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, Ihren Antrag für den Berliner Investitionsbonus über das elektronische Antragsformular auf der Webseite ibb-business-team.de/berliner-investitionsbonus einzureichen.

Um Ihnen eine bestmögliche Unterstützung zu bieten und eventuelle Fragen zu klären, empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich an uns zu wenden. Unser engagiertes Kundenberatungsteam steht Ihnen dabei zur Verfügung und beantwortet nicht nur Detailfragen zum Förderprogramm, sondern unterstützt Sie auch gerne bei der Antragstellung. Rufen Sie an: +49 30 896 142 76 Falls Sie Unterstützung benötigen oder Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Förderprogramm haben, zögern Sie bitte nicht, unser Beratungsteam telefonisch zu kontaktieren. Unsere Mitarbeiter:innen stehen Ihnen kompetent und freundlich zur Seite, um Ihre Anliegen zu klären und Sie bei jedem Schritt des Antragsprozesses zu begleiten.

Wir legen großen Wert darauf, dass Sie von unserem Förderprogramm optimal profitieren können, und sind gerne bereit, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ihre Zufriedenheit ist uns ein besonderes Anliegen, und daher setzen wir alles daran, Sie bei der Antragstellung und im weiteren Verlauf der Förderung bestmöglich zu unterstützen.

Nehmen Sie diese Gelegenheit wahr und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Investitionsvorhaben in Berlin erfolgreich umgesetzt werden können. Wir freuen uns darauf, Sie in Ihrem Vorhaben zu unterstützen und stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Was muss beachtet werden?

Es werden ausschließlich Erstinvestitionen oder Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit im Rahmen des Förderprogramms berücksichtigt. Das bedeutet, dass nur Investitionen gefördert werden, die erstmalig getätigt werden oder die die Grundlage für eine neu etablierte wirtschaftliche Aktivität bilden.

Um förderfähig zu sein, müssen Einzelrechnungen einen Mindestrechnungsbetrag von 500,00 EUR aufweisen, es sei denn, sie sind Teil einer Gesamtinvestition. Das heißt, nur Rechnungen über 500,00 EUR oder höher können als förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden, sofern sie nicht Teil eines größeren Investitionsprojekts sind.

Für Wirtschaftsgüter mit einem Auftragswert ab 1.000 EUR müssen Antragsteller:innen mindestens drei vergleichbare Angebote oder Preisvergleiche einholen und im Rahmen des Mittelabrufs nachweisen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass angemessene und wettbewerbsfähige Preise für die geförderten Investitionen erzielt werden.

Bei immateriellen Wirtschaftsgütern, wie zum Beispiel Lizenzen oder Patente, gelten bestimmte Voraussetzungen für die Förderfähigkeit. Sie müssen aktiviert und abschreibungsfähig sein, was bedeutet, dass sie über einen längeren Zeitraum als Vermögenswert bilanziert werden können. Zudem müssen diese Güter von einer Drittpartei (nicht von einem verbundenen oder anderweitig wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen) zu Marktkonditionen erworben werden. Des Weiteren müssen diese immateriellen Wirtschaftsgüter ausschließlich innerhalb der Betriebsstätte, die die Förderung erhält, genutzt werden.

Maßnahmen und Vorhaben, die bereits im Rahmen anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Berlin gefördert werden, sind nicht förderfähig. Das bedeutet, dass ein Unternehmen nicht doppelt für die gleiche Investition gefördert werden kann und somit bereits laufende oder bereits abgeschlossene Förderungen aus anderen Quellen ausgeschlossen sind.

Für die Antragstellung ist es erforderlich, dass Anträge vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt grundsätzlich über das elektronische Antragsverfahren, welches den Antragstellern eine einfache und effiziente Möglichkeit bietet, ihre Förderanträge einzureichen und den Bearbeitungsprozess zu verfolgen.

Regelmässige Online – Info-Veranstaltungen der IBB

Es gibt regelmässige Infoveranstaltungen zum InvestitionsBonus Berlin. Melden Sie sich an! https://www.ibb.de/de/ueber-uns/veranstaltungen/foerder-und-finanzierungsworkshop-2023-07-27.html

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„Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.“

Peter Drucker
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